Zertifikate
Zertifizierte Qualität
Die EU-Bio-Zertifizierung erlaubt die Verwendung der geschützten Begriffe „bio/öko“ sowie des EU‑Bio‑Logos auf Lebensmitteln, die nach den ökologischen Kriterien der Verordnung (EU) 2018/848 produziert wurden – dazu gehören der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide, Kunstdünger und Gentechnik sowie die Förderung von Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und artgerechter Tierhaltung.
Das EU-Bio-Logo darf nur verwendet werden, wenn mindestens 95 % der Zutaten bio-zertifiziert sind und auch die restlichen maximal 5 % strengen Positivlisten entsprechen; zudem muss eine zugelassene Kontrollstelle (z. B. DE‑ÖKO‑006) jährlich den gesamten Produktionsprozess prüfen.
Alle Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette – vom Anbau über Verarbeitung bis zum Import – müssen sich registrieren lassen und sich regelmäßig (mindestens einmal jährlich) kontrollieren lassen, um das Siegel zu erhalten und Missbrauch zu vermeiden.
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Demeter ist das weltweit strengste Bio‑Siegel für biologisch‑dynamische Landwirtschaft, das auf den anthroposophischen Konzepten Rudolf Steiners basiert und deutlich höhere Anforderungen stellt als die EU‑Bio‑Verordnung – etwa zur Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, artgerechter Tierhaltung und dem Verzicht auf Gentechnik.
Zertifizierungen erfolgen durch nationale Demeter‑Verbände, die Mitglieder des Dachverbands Biodynamic Federation Demeter International sind; Betriebe müssen Doppelmitgliedschaften abschließen, strikte Richtlinien erfüllen, sich jährlich plus unangekündigt kontrollieren lassen und einen Markenvertrag unterzeichnen.
Das Demeter‑Logo steht für höchste Qualität und ganzheitliches Wirtschaften, wird seit 1928 verwendet und garantiert Verbraucher:innen, dass Produkte nicht nur ökologisch, sondern nach einem bewussten, ethischen und hochwertigen biodynamischen Ansatz erzeugt wurden.
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Bioland ist Deutschlands größter ökologischer Anbauverband, gegründet 1971, mit rund 7.800 landwirtschaftlichen Mitgliedsbetrieben und über 1.200 Partnern in Verarbeitung und Handel – ausschließlich in Deutschland und Südtirol aktiv.
Die Bioland-Richtlinien gehen deutlich über die EU-Öko-Verordnung hinaus, sie schreiben eine vollständige Umstellung des Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung, strengere Vorgaben bei Tierhaltung, Tiertransport (max. 4 Std./200 km) sowie 100 % Biofutter (mindestens 50 % selbst angebaut) vor.
Zertifizierung und Kontrolle erfolgen mindestens einmal jährlich durch unabhängige staatlich zugelassene Kontrollstellen, ergänzt durch stichprobenartige unangekündigte Inspektionen, und Verstöße gegen die Bioland-Richtlinien können von Verwarnungen bis zur Ausschließung aus dem Verband führen.
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Naturland ist ein 1982 in Gräfelfing bei München gegründeter, international aktiver Verband für ökologischen Landbau mit rund 4.500 Betrieben in Deutschland und etwa 140.000 Landwirt:innen in etwa 60 Ländern.
Die Naturland-Richtlinien gehen über die EU-Öko-Verordnung hinaus, indem sie ganzheitliche ökologische Ansätze, strengere Tierhaltungsstandards, ökologische Waldnutzung, Aquakultur sowie verbindliche Sozialrichtlinien (z. B. faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte) festschreiben.
Kontrollen erfolgen mindestens einmal jährlich – angemeldet und unangemeldet – durch unabhängige und staatlich anerkannte Stellen, ergänzt um eine Anerkennungskommission, und Verstöße können Sanktionen bis zum Entzug der Zertifizierung nach sich ziehen.
- Das Bayerische Bio‑Siegel ist ein staatliches Güte- und Qualitätssiegel, das neben den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung ausdrücklich für Produkte aus regionalem ökologischen Landbau steht – Rohstoffe und Verarbeitung müssen vollständig in Bayern erfolgen.
- Seine Anforderungen orientieren sich an den vier großen bayerischen Öko-Anbauverbänden (Bioland, Naturland, Biokreis und Demeter) und verlangen beispielsweise 100 % ökologische Betriebsumstellung, einen Mindestanteil von 20 % Leguminosen in der Fruchtfolge, mindestens 50 % Eigenfutter und strengere Tierhaltungsgrenzen.
- Ein dreistufiges Kontrollsystem sichert die Glaubwürdigkeit des Siegels: Eigenprüfungen, externe Kontrollstellen und staatliche Systemkontrolle durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gewährleisten Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Verlässlichkeit.