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Zertifikate

EU-BIO
gültig bis 01.2027

Bioland
gültig bis 04.2027

BayernBio
gültig bis 01.2027

Demeter
gültig bis 04.2027

Naturland
gültig bis 04.2027

QS Futtermittel
gültig bis 11.2026

Zertifizierte Qualität

  • Die EU-Bio-Zertifizierung erlaubt die Verwendung der geschützten Begriffe „bio/öko“ sowie des EU‑Bio‑Logos auf Lebensmitteln, die nach den ökologischen Kriterien der Verordnung (EU) 2018/848 produziert wurden – dazu gehören der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide, Kunstdünger und Gentechnik sowie die Förderung von Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und artgerechter Tierhaltung.

  • Das EU-Bio-Logo darf nur verwendet werden, wenn mindestens 95 % der Zutaten bio-zertifiziert sind und auch die restlichen maximal 5 % strengen Positivlisten entsprechen; zudem muss eine zugelassene Kontrollstelle (z. B. DE‑ÖKO‑006) jährlich den gesamten Produktionsprozess prüfen.

  • Alle Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette – vom Anbau über Verarbeitung bis zum Import – müssen sich registrieren lassen und sich regelmäßig (mindestens einmal jährlich) kontrollieren lassen, um das Siegel zu erhalten und Missbrauch zu vermeiden.

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  • Demeter ist das weltweit strengste Bio‑Siegel für biologisch‑dynamische Landwirtschaft, das auf den anthroposophischen Konzepten Rudolf Steiners basiert und deutlich höhere Anforderungen stellt als die EU‑Bio‑Verordnung – etwa zur Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, artgerechter Tierhaltung und dem Verzicht auf Gentechnik.

  • Zertifizierungen erfolgen durch nationale Demeter‑Verbände, die Mitglieder des Dachverbands Biodynamic Federation Demeter International sind; Betriebe müssen Doppelmitgliedschaften abschließen, strikte Richtlinien erfüllen, sich jährlich plus unangekündigt kontrollieren lassen und einen Markenvertrag unterzeichnen.

  • Das Demeter‑Logo steht für höchste Qualität und ganzheitliches Wirtschaften, wird seit 1928 verwendet und garantiert Verbraucher:innen, dass Produkte nicht nur ökologisch, sondern nach einem bewussten, ethischen und hochwertigen biodynamischen Ansatz erzeugt wurden.

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  • Bioland ist Deutschlands größter ökologischer Anbauverband, gegründet 1971, mit rund 7.800 landwirtschaftlichen Mitgliedsbetrieben und über 1.200 Partnern in Verarbeitung und Handel – ausschließlich in Deutschland und Südtirol aktiv.

  • Die Bioland-Richtlinien gehen deutlich über die EU-Öko-Verordnung hinaus, sie schreiben eine vollständige Umstellung des Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung, strengere Vorgaben bei Tierhaltung, Tiertransport (max. 4 Std./200 km) sowie 100 % Biofutter (mindestens 50 % selbst angebaut) vor.

  • Zertifizierung und Kontrolle erfolgen mindestens einmal jährlich durch unabhängige staatlich zugelassene Kontrollstellen, ergänzt durch stichprobenartige unangekündigte Inspektionen, und Verstöße gegen die Bioland-Richtlinien können von Verwarnungen bis zur Ausschließung aus dem Verband führen.

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  • Naturland ist ein 1982 in Gräfelfing bei München gegründeter, international aktiver Verband für ökologischen Landbau mit rund 4.500 Betrieben in Deutschland und etwa 140.000 Landwirt:innen in etwa 60 Ländern.

  • Die Naturland-Richtlinien gehen über die EU-Öko-Verordnung hinaus, indem sie ganzheitliche ökologische Ansätze, strengere Tierhaltungsstandards, ökologische Waldnutzung, Aquakultur sowie verbindliche Sozialrichtlinien (z. B. faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte) festschreiben.

  • Kontrollen erfolgen mindestens einmal jährlich – angemeldet und unangemeldet – durch unabhängige und staatlich anerkannte Stellen, ergänzt um eine Anerkennungskommission, und Verstöße können Sanktionen bis zum Entzug der Zertifizierung nach sich ziehen.

  • Das Bayerische Bio‑Siegel ist ein staatliches Güte- und Qualitätssiegel, das neben den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung ausdrücklich für Produkte aus regionalem ökologischen Landbau steht – Rohstoffe und Verarbeitung müssen vollständig in Bayern erfolgen.
  • Seine Anforderungen orientieren sich an den vier großen bayerischen Öko-Anbauverbänden (Bioland, Naturland, Biokreis und Demeter) und verlangen beispielsweise 100 % ökologische Betriebsumstellung, einen Mindestanteil von 20 % Leguminosen in der Fruchtfolge, mindestens 50 % Eigenfutter und strengere Tierhaltungsgrenzen.
  • Ein dreistufiges Kontrollsystem sichert die Glaubwürdigkeit des Siegels: Eigenprüfungen, externe Kontrollstellen und staatliche Systemkontrolle durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gewährleisten Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Verlässlichkeit.

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